§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Änderung der Verwaltungsorganisation)
BerK 11.12.1996, GZ 109/8-BK/96
Bei Organisationsänderungen ist ein wichtiges dienstl Interesse an einer Versetzung nur dann nicht gegeben, wenn die Organisationsänderung ausschl den Zweck verfolgt hätte, die betreffende Personalmaßnahme aus unsachl Gründen zu setzen (VwGH 25.01.1995, 94/12/0281). Selbst wenn eine organisator Umgliederung unzweckmäßig sein sollte, ist darin noch keine sachl nicht begründete Änderung der Organisation zu erblicken (VwGH 23.06.1993, 92/12/0085).