§ 38 Abs 2 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse; behaupteter Bruch des Vertrauensverhältnisses graduell nicht in einem eine Versetzung rechtfertigenden Ausmaß gegeben; die Unschuldsvermutung des Art 6 MRK ist höher zu bewerten als unsubstantiierte kritische Äußerungen der Bevölkerung oder der Kollegen)
BerK 17.10.1996, GZ 92/11-BK/96