§ 37 Abs 2 Tir FLG 1978 (Entscheidung der Agrarbehörde über Streitigkeiten zwischen Agrargemeinschaft und ihren Mitgliedern oder zwischen den Mitgliedern untereinander; Streit über Übereinstimmung eines Ausschussbeschlusses der Agrargemeinschaft mit Inhalt des Regulierungsplanes)
VwGH 24.10.1995, 93/07/0050