§ 78 Abs 2 ÄrzteG (Wohlfahrtsfonds, Befreiung von der Beitragspflicht; Kammerangehörigkeit, erstmaliger Erwerb nach Vollendung des 50. Lebensjahres, Befreiung auf Antrag; Unterlassen der Antragstellung, Nachzahlung, Berechnungsmethode)
§ 78 Abs 2 ÄrzteG (Wohlfahrtsfonds, Befreiung von der Beitragspflicht; Kammerangehörigkeit, erstmaliger Erwerb nach Vollendung des 50. Lebensjahres, Befreiung auf Antrag; Unterlassen der Antragstellung, Nachzahlung, Berechnungsmethode)