§ 36 Abs 1 BDG 1979 (Betrauung mit Aufgaben eines in der Geschäftseinteilung vorgesehenen Arbeitsplatzes)
§ 38 Abs 2 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse)
§ 40 Abs 2 Z 3 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung ohne Zuweisung einer neuen Verwendung; Abberufung eines karenzierten Beamten von Leitungsfunktion)