§ 22 Abs 1 Oö ROG (Wohngebiet; Bauten, die den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bewohner des betreffenden Wohngebietes dienen; Abgrenzung des Gebietes entsprechend dem Flächenwidmungsplan; Königreichsaal der Zeugen Jehovas, Bedarfserhebung in Bindung an die Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde)
VwGH 23.01.1996, 95/05/0276