§ 46 Abs 2 Oö BauO (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Bestimmungen, die dem Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen dienen; Einhaltung des Flächenwidmungsplanes, sofern mit der Widmung ein Immissionsschutz verbunden ist; gemischtes Baugebiet)
§ 16 Abs 7 Oö ROG 1972 (gemischtes Baugebiet; nicht wesentlich störende Betriebe, Bauten und Anlagen, die in Wohngebiet oder Kerngebiet zulässig; Parkhaus)