§ 12 Abs 3 Tir ROG 1984 (Widmung für Wohnbauten, bei denen die vorgesehenen Wohnungen hinsichtlich ihrer Größe und ihres Verwendungszwecks nach wohnbauförderungsrechtlichen Vorschriften förderbar sind; Bauwerber muß Person sein, die die Wohnung iSd WFG 1984 zu verwenden beabsichtigt)
§ 16a Abs 4 Tir ROG 1984 (Wochenendhaus in Wochenendsiedlung, Baubewilligung, Voraussetzung; Widmung als Sonderfläche für Wochenendsiedlungen)