§ 5 Abs 3 Sbg BauTG (Gründung eines Baus; keine Beeinträchtigung der Standsicherheit eines anderen Baues; kein subjektives Recht)
§ 62 Sbg BauTG (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; taxative Aufzählung; kein subjektives Recht hinsichtlich etwaiger Beeinträchtigung der Standsicherheit des Gebäudes)