§ 129 Abs 2 Wr BauO (Gebäude, Erhaltungspflicht)
§ 129 Abs 4 Wr BauO (ebenso; Verletzung, Baugebrechen; Instandsetzungsauftrag; Baugebrechen bei Zustand eines Gebäudes, durch den öffentliche Interessen berührt werden; schadhafter Verputz)
VwGH 23.01.1996, 95/05/0275