§ 16 Abs 5 ZustellG (Ersatzzustellung; Ortsabwesenheit, nicht rechtzeitig Kenntnis vom Zustellvorgang erlangt; Wirksamwerden der Zustellung mit dem der Rückkehr folgenden Tag; Einlegen des Schriftstücks in den für die Wohnung bestimmten Briefkasten)
VfGH 26.06.1996, B 3894/95