Art 137 B-VG (Klagen; Anonymverfügung, keine Verpflichtung zur Zurückzahlung einer verspätet eingezahlten Strafe vor Abschluss des Strafverfahrens, auch nicht bei Zahlung durch Person, die nicht Partei ist)
§ 49a Abs 9 VStG (Anonymverfügung, verspätet bezahlter Strafbetrag, Anrechnung oder Zurückzahlung)