§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG (Bemessung der allgemeinen Beiträge zur Sozialversicherung, Entgelt, Sach- und Geldbezüge, auf die der Pflichtversicherte Anspruch hat; keine Entgelte, Beförderung der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Kosten des Dienstgebers bzw Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten mit Massenbeförderungsmitteln; Zurverfügungstellung eines Kfz durch Dienstgeber, kein Entgelt)
VfGH 01.03.1995, B 2579/95