§ 11 Abs 3 Wr BehindertenG 1986 (Gesamteinkommen, Hinzurechnung der Familienbeihilfe bei Maßnahmen, mit denen die volle Unterbringung und Verpflegung der Behinderten verbunden ist)
§ 43 Abs 3 Wr BehindertenG 1986 (Kostenbeitrag für bestimmte Maßnahmen, abhängig von der Höhe des Gesamteinkommens)