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VfGH 1. 3. 1996, B 1451/94 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 1997/478ZfV 1997, 149

§ 7 Abs 1 StudFG (Studienbeihilfe, Voraussetzung, ua soziale Bedürftigkeit, Einkommen des Studierenden, seiner Eltern bzw seines Ehegatten)

§ 7 Abs 2 StudFG (Einkommensbeurteilung, Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, keine verfassungsrechtlichen Bedenken)

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