§ 109 BDG (Disziplinaranzeige, Pflicht des Dienstvorgesetzten auf Erhebungen bzw Disziplinaranzeige bei Verdacht einer Dienstpflichtverletzung, Belehrung bzw Ermahnung ohne Anzeige; kein Eingriff in die Rechtssphäre eines betroffenen Beamten)
Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers)