§ 12 Abs 2 WRG (bestehende Rechte, Parteistellung in Bewilligungsverfahren; Verletzung der Rechte; Feststellung der Rechtsbeeinträchtigung durch rechtswidrige Vornahme einer bewilligungsbedürftigen Maßnahme)
VwGH 21.12.1995, 95/07/0035
Das AVG enthält für den Fall, dass eine Beweisführung nicht mögl ist, keine Bestimmungen. Es kann als allg anerkannter Rechtsgrundsatz gelten, dass aus einer unter Missachtung der Rechtsordnung geschaffenen Situation keine Vorteile gezogen werden dürfen. Im BeschFall wurde der Bohrbrunnen ohne die erforderl wasserrechtl Bew errichtet. Falls es nicht mögl ist, unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Mittel festzustellen, ob dadurch Rechte der Bf beeinträchtigt wurden, dann hat dies zur Folge, dass die WasserrechtsBeh für den rechtswidrig geschaffenen Brunnen keine Bew erteilen darf.