§ 21a Abs 3 WRG (Abänderungen von Bewilligungen, Vorschreiben im Abs 1 genannter Maßnahmen, Voraussetzungen; Verhältnismäßigkeitsprüfung, Interessenabwägung; präzise Sachverhaltsermittlung und erforderlich, Gegenüberstellung aller für und gegen die Einschränkung der Wasserbenutzungsrechte sprechenden Argumente; Begriff der ökologischen Funktionsfähigkeit)
VwGH 24.10.1995, 94/07/0135