§ 31 Abs 3 WRG (Unterlassen der Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung, Auftrag der Wasserrechtsbehörde; Auftragserteilung ist verschuldensunabhängig, Auftrag kann auch dem früheren Eigentümer des Betriebsgrundstücks erteilt werden)
§ 76 Abs 2 AVG (Kommissionsgebühren, Verschuldenshaftung; keine Solidarverpflichtung zulässig)