§ 2 Abs 1 und 2 VVG (Vollstreckung, Schonungsprinzip, Gefährdung des notdürftigen Unterhalts; Berücksichtigung bei Vollstreckung, nicht bei Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages)
§ 4 Abs 2 VVG (Ersatzvornahme, Kostenvorauszahlungsauftrag; keine Bedachtnahme auf Gefährdung des notdürftigen Unterhalts)