§ 17 AVG (Akteneinsicht; keine Pflicht der Behörde zur Ausfolgung von Aktenkopien)
VwGH 18.09.1995, 95/18/0758
(Ebenso: 95/18/1190, 07.09.1995 Die Unterlassung der Mitteilung, dass eine Aktenkopie nicht übersendet werde, stellt für sich keine Verweigerung der Akteneinsicht dar, weil der Bf - bzw dessen Vertreter - weiter die Möglichkeit hatte, bei der bel Beh in die Akten Einsicht zu nehmen.)