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VwGH 24. 1. 1996, 95/03/0308 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/421ZfV 1997, 139

§ 62 Abs 2 AVG (Erlassung eines Bescheides durch mündliche Verkündung; Notwendigkeit der Beurkundung in Verhandlungsschrift oder besonderer Niederschrift)

VwGH 24.01.1996, 95/03/0308

Soweit sich die Bfin auf einen mündl erlassenen B beruft, so wird von ihr gar nicht behauptet, dass der Inhalt und die Verkündung eines solchen mündl B in Form einer Niederschrift beurkundet worden wäre. Nach der Lage der VerwAkten wurde ledigl in einem Aktenvermerk folgendes festgehalten:

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