§ 37 AVG (Gegenstand des Parteiengehörs; Sachverhalt; beabsichtigte Beiziehung eines Sachverständigen)
§§ 43 Abs 2 und 3, 45 AVG (Parteiengehör)
§ 52 AVG (Sachverständige, Notwendigkeit der Beiziehung; fehlende Verfügbarkeit von Amtssachverständigen; Zulässigkeit der Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger)