§ 13 Abs 3 ZustellG (Zustellung an jur Person; Angabe eines best Vertreters oder der jur Person selbst; Ersatzzustellungen nicht ausgeschlossen)
§ 16 Abs 2 ZustellG (Ersatzempfänger; auch Arbeitnehmer einer juristischen Person, Portier)
VwGH 27.02.1995, 90/10/0110