§ 9 Abs 4 VStG (Verantwortlichkeit juristischer Personen, zur Vertretung nach außen Berufene; Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten; Wirksamkeit der Bestellung, Zustimmungsnachweis aus Zeit vor der Übertretung; erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage reicht nicht hin)
VwGH 25.01.1996, 95/07/0130, 0131, 0132