§ 25 VStG (Offizialmaxime; Mitwirkungspflicht des Beschuldigten; Notwendigkeit konkreter Behauptungen, bloßes Bestreiten nicht hinreichend)
§ 38 VStG (Zeugnisentschlagungsrecht; Sinn und Zweck; Irrelevanz der Tatsache des Gebrauchmachens von diesem Recht für Beweiswürdigung)