§ 34 VwGG (Beendigung der Funktion des Gemeinderates und des Bürgermeisters durch Aufsichtsbehörde; Parteistellung, Beschwerdelegitimation und Vertretung von Gemeinde, Gemeinderat und Mitgliedern des Gemeinderates)
Art 133 Z 1 BVG (Zuständigkeit des VwGH bei Geltendmachung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Mandatsausübung)