§ 27 VwGG (Säumnisbeschwerde; Säumnis der obersten anrufbaren Behörde; Einbringung einer an Gemeinderat gerichteten Berufung, über die Gemeindevorstand zu entscheiden hat; Devolutionsantrag an Gemeinderat erforderlich)
VwGH 23.11.1995, 92/06/0084
§ 27 VwGG (Säumnisbeschwerde; Säumnis der obersten anrufbaren Behörde; Einbringung einer an Gemeinderat gerichteten Berufung, über die Gemeindevorstand zu entscheiden hat; Devolutionsantrag an Gemeinderat erforderlich)
VwGH 23.11.1995, 92/06/0084