§ 45 Abs 2 StVO (Ausnahmen von Verkehrsgeboten oder -verboten [flächendeckende Kurzparkzone]; Bewilligung; Voraussetzungen)
VwGH 26.01.1996, 95/02/0596, 0597
Wie die bel Beh zutreffend ausführten, ist bei der Erteilung von AusnahmeBew nach § 45 Abs 2 StVO ein strenger Maßstab anzulegen und eine solche daher nur bei Vorliegen von gravierenden, den ASt außergewöhnl hart treffenden Gründen zu erteilen (VwGH 25.03.1994, 93/02/0310 mwN). Abw der Beschw eines RA auf Erteilung einer Ausnahmebew gem § 45 Abs 2 StVO von der flächendeckenden Kurzparkzone des 9. Wr GdBezirkes.