§ 29b Abs 3 StVO (gehbehinderte Personen, ua Anbringen eines Behindertenausweises bei Parken in der Behindertenzone hinter der Windschutzscheibe)
§ 43 Abs 1 lit d StVO (Verkehrsverbote, Behindertenzonen, Einrichtung eines Behindertenparkplatzes auch für ein bestimmtes Kfz zulässig)