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VwGH 17. 5. 1995, 94/01/0669 (STRAFREGISTER)

JudikaturSTRAFREGISTERZfV 1997/311ZfV 1997, 119

§ 8 Abs 1 StrRegG (Verurteilung durch inländisches Gericht; Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte; Rückgängigmachung)

VwGH 17.05.1995, 94/01/0669

Der A des Bf lautete dahingehend, dass die ihn betreffende, näher beschriebene Eintragung im Strafregister „auf Grund des Urteiles des EGMR vom 21. 9. 1993 unzulässig“ und „diese Eintragung gemäß § 8 Abs 3 StRegG zur Gänze rückgängig zu machen ist“.

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