Art 89 Abs 1 B-VG (gehörige Kundmachung von Verordnungen, Hinweis auf aufliegende Pläne und Karten ausreichend; Kennzeichnung der Grenzen eines Naturschutzgebietes durch Tafeln, nur deklaratorisch, nicht konstitutiv, Vertrauen auf richtige Kennzeichnung allenfalls Schuldausschließungsgrund)
§ 2 Sbg LGBlG (Verordnungen, Kundmachung im LGBl)