§ 4 Vlbg NSchG 1969 (Verordnungsermächtigung zur Unterschutzstellung)
§ 21 Vlbg NSchG 1969 (Wiederherstellungsauftrag; planliche Darstellung)
§ 1 StreuewiesenV LGBl 1990/40 idF 1992/26 (geschützte Streuewiesen sind zu „erhalten“, nur damals bestehende Streuewiesen erfasst, nicht zB Maisäcker; Maßgeblichkeit des Wortlautes ungeachtet der planlichen Darstellung)