§ 7 Abs 4 Tir NSchG 1991 (Schutz der Gewässer, Einschränkung auf außerhalb geschlossener Ortschaften seit Nov 1990; 500 m Seeuferzone, Bewilligungspflicht bestimmter Vorhaben)
§ 17 Abs 1 lit b Tir NSchG 1991 (Wiederherstellungsauftrag; rechtswidriges Vorhaben nach diesem Gesetz, Verstoß gegen frühere Gesetzeslage rechtfertigt Entfernungsauftrag nicht)