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VwGH 14. 11. 1995, 95/11/0214, 0219 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 1997/284ZfV 1997, 112

§ 24 Abs 8 WehrG (für „Untauglich“ befundene Wehrpflichtige; neuerliche Stellung bei Anhaltspunkten für die Änderung ihrer Eignung; für untauglich erklärter erfolgreicher Spitzensportler)

VwGH 14.11.1995, 95/11/0214, 0219

1. Aus der Aufhebung des § 24 Z 10 durch BGBl 1988/343 ist zu schließen, dass auch als „Untauglich“ befundene Wehrpflichtige einer neuerl Stellung unterzogen werden können.

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