§ 12 Abs 2 LMG (Zulassung von Zusatzstoffen; Natamicin, Pimaricin, zur Oberflächenkonservierung bestimmter Käsesorten)
VwGH 27.02.1995, 90/10/0168
Unter einer einwandfreien Nahrung ist eine gesundheitl unbedenkliche, den Ernährungsbedürfnissen entsprechende, möglichst reine Nahrung zu verstehen (Brustbauer/Jesionek/Petuely/Wrabetz, Das LMG 1975, 55). Nach § 12 Abs 2 LMG ist zu prüfen, ob die Zulassung des Zusatzstoffes mit der Sicherung einer einwandfreien Nahrung vereinbar ist. Dabei ist auch der jeweilige Stand der Wissenschaft und der Technologie zu berücksichtigen. Dies schließt eine bloß isolierte Betrachtung des einzelnen Zusatzstoffes aus und zwingt zu einer komplexen Betrachtung unter Berücksichtigung von Kumulationswirkungen, Wechselwirkungen und synergistischen Wirkungen (Brustbauer ua, 63). Aufhebung wegen VerfMängeln.