§ 23 Abs 1 erster Satz ArbIG (Bestellung von verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG ; Wirksamkeit nach Einlangen einer schriftlichen Mitteilung über die Bestellung samt Zustimmungsnachweis beim zuständigen Arbeitsinspektorart)
§ 14 Abs 2 KJBG (Überstunden; gebührender Zuschlag von 50 vH, keine Übertretungsnorm iSd § 30 )