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VwGH 22. 9. 1995, 93/11/0110 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1997/262ZfV 1997, 106

§ 73 Abs 1 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung, Befristung, Mangelnde körperliche Eignung, Diabetes mellitus, hohes Lebensalter, notwendiges Ergänzungsgutachten)

VwGH 22.09.1995, 93/11/0110

Das von der bel Beh herangezogene GA nennt als Gründe für die empfohlene Befristung das fortgeschrittene Lebensalter (Geburtsjahr 1911) und den Diabetes mellitus des Bf; nähere Ausführungen enthält das GA dazu nicht. In seiner Berufung brachte der Bf vor, aufgrund der in wiederholten Schulungen erworbenen Kenntnisse habe er seinen „Diabetes ständig im Griff“. Er verwies dazu auf das Attest des Facharztes für Innere Medizin Dr. R (vom 1. 7. 1992). Darin wird dem Bf insoweit bescheinigt, er sei „derzeit weitgehend gut kompensiert und gut eingestellt“. Im Hinblick darauf war die bel Beh gehalten, zur Frage der Notwendigkeit von Nachuntersuchungen beim Bf neuerl ein ärztl GA einzuholen, zumal nach der gegebenen Rechtslage das Lebensalter des Bf allein die Befristung seiner Lenkerberechtigung nicht zu rechtfertigen vermag (VwGH 21.01.1992, 91/11/0122).

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