§§ 38-44 Sbg Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992, JWO 1992 (Hilfen zur Erziehung, Arten der Hilfen, Unterstützung der Erziehung, Volle Erziehung, Freiwillige Erziehungshilfen, Erziehungshilfen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten, Durchführung, Fortsetzung der Erziehungsmaßnahme nach der Volljährigkeit; Jugendwohlfahrtsbehörden, Maßnahmen, keine hoheitliche Vollziehung, Tätigkeit im Rahmen des Privatrechts)
VwGH 22.09.1995, 93/11/0221