§ 4 Abs 1 lit c Stmk GVG 1983 (Voraussetzungen für Erteilung der Zustimmung; kein Widerspruch zu allgemeinen Interessen der Erhaltung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden mittleren und kleineren land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz; kein subjektives Recht auf Wahrung dieser öffentlichen Interessen; subjektive Rechte von Miteigentümern)
VwGH 08.09.1995, 95/02/0346