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VwGH 19. 12. 1995, 95/04/0164 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1997/246ZfV 1997, 102

§ 356 Abs 3 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Nachbarn, Parteistellung, Einwendungen bei Augenscheinsverhandlung)

§ 356 Abs 4 GewO 1994 (wo; Vorschreibung weiterer Auflagen gemäß § 79 ; Betriebsanlage die gemäß Übergangsbestimmung des § 376 Z 11 Abs 2 keiner Genehmigung bedarf, keine Gelegenheit der Erhebung von Einwendungen)

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