§ 258 Abs 2 Z 3 GewO 1994 (Überlassung von Arbeitskräften, Bewilligung, Versagung mangels Zuverlässigkeit, Verletzung der Verpflichtungen eines Arbeitgebers die sich aus Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht ergeben, Erheblichkeit, Begründungspflicht)
VwGH 28.11.1995, 95/04/0157