§ 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Befähigungsnachweis, Nachsicht, keine von der Befähigung; Bandagist, Fehlen jegliches sachlich-theoretischen Bildungsganges)
§ 28 Abs 1 Z 2 lit b GewO 1994 (Befähigungsnachweis, Nachsicht; besondere örtliche Verhältnisse, außergewöhnliche Bedarfssituation, Ermittlungsverfahren)