§ 157 Abs 1 GewO (Baumeistergewerbe, Hochbau und verwandte Bauten, Arbeiten anderer Gewerbe im Rahmen der Bauführung; Planung, Berechnung, Leitung, Ausführung, verschiedene Tätigkeiten; „maschineller und manueller Verputz von Außen- und Innenwänden und Decken“)
VwGH 28.11.1995, 94/04/0154