§ 13 Abs 3 GewO 1994 (Allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Ausschlussgründe, Rechtsträger, Konkurseröffnung)
§ 13 Abs 5 GewO 1994 (Allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Ausschlussgründe, natürliche Person, maßgebender Einfluss, GesmbH, handelsrechtlicher Geschäftsführer, Abberufung vor Konkurseröffnung; Holding-Vertrag)