§ 17 FrG (Ausweisung)
§ 1 Abs 1 Verordnung der Bundesregierung über das Aufenthaltsrecht von kriegsvertriebenen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina, BGBl 368/1994 (Kriegsflüchtlinge, vorübergehendes Aufenthaltsrecht, Einreise vor 1. 7. 1993; vorherige notwendige Befassung österreichischer Behörden, keine)