§ 23 Abs 1 ArbIG 1993 (verantwortliche Beauftragte für Arbeitnehmerschutz, rechtswirksameBestellung, rechtzeitige Mitteilung an zuständiges Arbeitsinspektorat)
§ 23 Abs 1 ArbIG 1993 (verantwortliche Beauftragte für Arbeitnehmerschutz, rechtswirksameBestellung, rechtzeitige Mitteilung an zuständiges Arbeitsinspektorat)