§ 41 Abs 1 FrG (Schubhaft, Gefahr, der Fremde werde sich dem Verfahren entziehen; Nachweis der bestehenden Unterkunft und finanzieller Mittel für Unterhalt, Konkretisierungserfordernis)
§ 51 FrG (Beschwerde an den UVS; Pflicht zur initiativen Darlegung der maßgeblichen Umstände)