§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, nicht gesicherter Unterhalt bzw Nichtvorhandensein einer ausreichenden Unterkunft)
§ 10 Abs 1 Z 2 FrG (Sichtvermerkversagungsgrund, Nichtvorhandensein ausreichender Unterhaltsmittel bzw Krankenversicherungsschutz)