§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, nicht gesicherter Unterhalt oder Nichtvorhandensein einer für Inländer ortsüblichen Unterkunft in Österreich für die Geltungsdauer der Bewilligung; Feststellung allfälliger Unterstützungen bzw Rückzahlungsverpflichtungen, Berücksichtigung der Familienbeihilfe)
VwGH 20.07.1995, 94/18/0878 bis 0885